Zahnblea­ching

Termin buchen

Ein Zahnblea­ching bezeichnet ein kosme­ti­sches Verfahren zur Aufhellung der Zähne. Grund­sätzlich ist das Bleaching risikoarm sowie schonend und kann deshalb in regel­mä­ßigen Abständen wiederholt werden.

Zahnblea­ching auf einen Blick

Dauer ca. 1 Stunde
Schmerzfrei Ja
Nachbe­handlung Nein

Zahnblea­ching Preise

Zahnauf­hellung CHF 250
Termin buchen

Zahnblea­ching Informationen

Dass unsere Zähne im Laufe der Jahre ihr ursprüng­liches Weiss einbüssen, ist abhängig von inneren und äusseren Faktoren. Mit steigendem Lebens­alter werden die Zähne dunkler, da sich Abbau­pro­dukte des Stoff­wechsels in der Zahnsub­stanz einlagern. Ausserdem führen Lebens­mittel, insbe­sondere Tee, Kaffee und Rotwein sowie andere Genuss­mittel, z.B. Nikotin, bei regel­mä­ßigem Genuss zu sicht­baren Verän­de­rungen der Zahnfarbe.

Aufge­hellt wird mit Wasser­stoff­peroxid bzw. dem moder­neren, heute meist gebräuch­lichen Carbamid­peroxid. Dieses Bleich­mittel löst die Verfärbung aus der Zahnsub­stanz, so dass sie heraus­ge­spült werden kann.

Um die Zähne effektiv aufzu­hellen, werden beim In-office-Bleaching höher konzen­trierte chemische Substanzen einge­setzt. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld der Behandlung eine profes­sio­nelle Zahnrei­nigung bei Ihrer Dental­hy­gie­ni­kerin durch­ge­führt haben. Diese sollte nicht länger als drei Monate her sein.

Die Wirkung des Bleaching hält bei genauer Einhaltung der Anwei­sungen in der Regel etwa ein Jahr an. Es ist aber kein Problem, das Bleaching nach einigen Monaten zu wieder­holen. Wenn die Wirkung des Bleachings möglichst lange andauern soll, ist es empfeh­lenswert, regel­mässig eine profes­sio­nelle Zahnrei­nigung durch­führen zu lassen. Zusätzlich kann auch eine spezielle, weiss machende Zahnpasta verwendet werden.

Zu den häufigsten Neben­wir­kungen des Bleachings gehört eine vorüber­ge­hende Überemp­find­lichkeit der Zähne gegenüber Wärme- und Kälte­reizen. Gelangt Bleich­mittel auf das Zahnfleisch oder die Mundschleimhaut, kann es zu leichten Reizungen kommen, die jedoch nach einigen Tagen wieder verschwinden.

Nicht empfeh­lenswert ist eine Bleich­be­handlung bei Allergien auf Bestand­teile des Bleich­mittels, bei ausge­prägten Zahnschäden (z.B. Karies) und Zahnfleisch­erkran­kungen (z.B. Paradontose), starken Rauchern, Trägern von Zahnspangen und Schwangerschaft.

Haben Sie Fragen zur Behandlung?

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch?
Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.